Prüfungszulassungskriterien
• eine abgeschlossene kaufmännische, verwaltende, medizinische oder handwerkliche Berufsausbildung sowie 1 Jahr Berufspraxis nachweisen können im Gesundheits- und Sozialwesen
• eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung im Gesundheitswesen und eine mind. 1-jährige Berufspraxis
• eine mit Erfolg abgeschlossenes und einschlägiges Hochschulstudium und eine mind. 2-jährige Berufspraxis
• eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 2-jähriger Berufspraxis
• eine mind. 5-jährige Berufspraxis